Einreichfrist II

Von Redaktion · · 2012/02

ADA

Bis 15. April 2012 können Entwicklungsorganisationen mit Sitz in Österreich Kofinanzierungsprojekte in Entwicklungsländern des Südens einreichen. Gefördert werden Projekte, die der direkten Armutsbekämpfung, dem Aufbau der Selbsthilfekapazitäten der Begünstigten sowie der Stärkung lokaler Institutionen dienen. Nicht gefördert werden Projekte, die vorrangig Infrastrukturmaßnahmen beinhalten bzw. Personaleinsätze oder Reisetätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem längerfristigen Projekt stehen.

Informationen und Antragsformulare: www.entwicklung.at

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