Entschuldung – Fairer Ausgleich

Von Redaktion · · 1999/10

Der österreichische Ökonom Kunibert Raffer bringt einen international vielbeachteten Vorschlag in die Debatte um Entschuldung ein.

Das Orange County im Süden von Los Angeles gehört nicht gerade zu den ärmsten Landstrichen dieses Planeten. Trotzdem stand der kalifornische Bezirk Ende 1994 vor einer schweren Finanzkrise: Schulden von einer Milliarde US-Dollar wurden fällig, aber die Kasse des Bezirks war nach fehlgeschlagenen Finanzspekulationen leer. Der Bezirk beantragte ein Verfahren nach „Chapter 9“ des US-Konkurs- und Ausgleichsrechts für Gebietskörperschaften. Mitte 1996 war die Umschuldung ausgehandelt.

Was hat das mit der Schuldenkrise der Entwicklungsländer zu tun? Viel – denn Chapter 9 liefert eine Blaupause für ein faires und gerechtes internationales Ausgleichsverfahren, wie der österreichische Ökonom Kunibert Raffer seit Jahren betont. Die Idee wird inzwischen nicht nur von der Jubilee 2000-Koalition unterstützt, sondern auch von der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) prinzipiell befürwortet.

INI = Was wären die Vorteile eines internationalen Chapter 9? Einmal könnte eine Regierung einseitig ein Zahlungsmoratorium erklären und eine Umschuldung herbeiführen, an der sich alle Gläubiger zu gleichen Anteilen beteiligen müßten – auch die internationalen Finanzinstitutionen. Zusätzlich muß laut Chapter 9 die Souveränität in inneren Angelegenheiten gewahrt werden. Eine Regierung könnte also nicht gezwungen werden, wesentliche Sozialleistungen einzustellen. Die betroffene Bevölkerung würde das Recht haben, gehört zu werden, und könnte etwa durch Basisorganisationen oder UN-Organisationen vertreten werden.

Ziel des Verfahrens: Der Schuldner soll finanziell und wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen, unter Einschluß der Fähigkeit, den vereinbarten Schuldendienst zu leisten.

INI = Das Verfahren müßte vor einem unabhängigen Schiedsgericht stattfinden, dessen Einrichtung formlos erfolgen könnte – obwohl laut Raffer ein internationaler Vertrag „sicher hilfreich“ wäre. Der wesentliche Effekt eines solchen Ausgleichsverfahrens wäre nicht nur die Entlastung der betroffenen Regierung, sondern die Eindämmung einer riskanten und unüberlegten Vergabe von Mitteln. Die Gläubiger wüßten, daß sie eventuell mit dem Verlust des Kapitals zu rechnen haben. Hätte ein internationales Chapter 9 in den siebziger Jahren existiert, so Raffer, hätten sich gewaltige Fehlallokationen von Kapital vermeiden lassen. Die Schuldenlast wäre sicher weit geringer, und „vielleicht wäre die Schuldenkrise überhaupt verhindert worden“.

http://mailbox.univie.ac.at/~rafferk5/

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