
Kuba
Am 16. Oktober des Vorjahres hatte die kubanische Regierung eine „Aktualisierung der Migrationspolitik“ bekanntgegeben, wie es offiziell hieß. Ab 14. Jänner können kubanische StaatsbürgerInnen ohne umständliche Formalitäten ins Ausland reisen. Demnach ist eine seit 36 Jahren geübte Praxis zu Ende, wonach eine Ausreise nur mit offizieller Genehmigung und Einladung erlaubt wurde. Die Regierung behält sich jedoch vor, Maßnahmen gegen Brain-drain, d.h. die Ausreise von gut ausgebildetem Fachpersonal, zu ergreifen, „um das menschliche Kapital, das von der Revolution geschaffen wurde, gegen den Raub der Talente durch die Mächtigen zu schützen“. Ob die Ausgabe der für die Ausreise notwendigen Pässe restriktiv gehandhabt wird, ist noch nicht abzuschätzen. Unklar ist auch noch die Frage, wie die Zielländer auf diese neue Verordnung reagieren. Bisher erhielten alle KubanerInnen, die von der Insel aus die USA erreichten, dort eine Aufenthaltsgenehmigung.
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