Regulierung in spe

Von Redaktion · · 2014/09

Resolution

Der UN-Menschenrechtsrat hat per Resolution die Schaffung einer Arbeitsgruppe zur verbindlichen Regulierung von transnationalen Unternehmen beschlossen. Bei dem auszuarbeitenden Instrument würde es sich um das erste international bindende Rechtsinstrument zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen handeln. Die bisher gültigen „Guiding Principles on Business and Human Rights“ basieren auf Freiwilligkeit und sind somit nur bedingt geeignet, Menschenrechtsverstöße von transnationalen Konzernen zu verhindern. Das neue Instrument könnte diese Lücke schließen.

Die Resolution wurde von Ecuador und Südafrika eingebracht. Mit der ersten Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe ist 2015 zu rechnen. Die USA und die EU wollen sich nicht daran beteiligen. Insgesamt stimmten 20 Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrats für die Resolution, 13 Staaten enthielten sich der Stimme. Österreich stimmte – wie 13 andere Mitglieder – gegen die Resolution.

Download (A/HRC/26/L.22/Rev.1): www.ohchr.org

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