Der Ausverkauf von öffentlichen Diensten

Von Redaktion · · 2014/09

Das TISA-Abkommen muss verhindert werden, meint Angela Pfister.

Die USA, die EU und 21 weitere Industriestaaten sowie einige Schwellenländer verhandeln seit März 2013 über TISA, das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen. Dieser exklusive Klub trifft sich regelmäßig in Genf, um den Stillstand der Verhandlungen zum GATS-Abkommen, quasi dem Vorgänger von TISA, zu brechen. Doch öffentliche Dienstleistungen und Arbeit sind keine Waren, die frei gehandelt und damit privaten Geschäftemachern ausgeliefert werden dürfen. Handelsabkommen, die das wollen, müssen daher verhindert werden.

Transparenz sehen die LiberalisiererInnen und PrivatisiererInnen als ihren größten Feind. Die TISA-Verhandlungen sind deshalb streng geheim, wie auch beim TTIP-Abkommen (siehe SWM 1/2014). Denn eine informierte Öffentlichkeit ist in der Lage, Freihandelsgespräche zu stoppen – wie das beim MAI (Multilateral Agreement on Investments), beim gescheiterten Investitionsschutzabkommen im Rahmen der OECD, oder eben bei GATS geschehen ist.

Eine Teilnahme an TISA ist für alle anderen Länder möglich – aber die Bedingungen werden diktiert. Und zwar soll alles nach den Vorstellungen der so genannten „really good friends of services“ (die „sehr guten Dienstleistungsfreunde“) rund um die USA und die EU laufen. Ziel dieser 21 WTO-Staaten ist es, mit -TISA Liberalisierungen voranzutreiben. Es geht dabei um Baudienstleistungen, Post, Verkehr, Energie, Gesundheit, Bildung und Wasserversorgung.

Die Europäische Kommission erklärte zwar, Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen wären von TISA ausgenommen. Doch fordert sie selbst Marktzugang in vielen öffentlichen Bereichen. Komplizierte Vorschriften und Regulierungen in diesem Bereich schränken den Handlungsspielraum von Staaten, Ländern und Gemeinden ein. In Zukunft dürften Staaten den Handel nicht stärker beschränken als „notwendig“. Im Visier sind nationale Regelungen für die Dienstleistungserbringung zum ArbeitnehmerInnen-, Gesundheits- oder Umweltschutz.

TISA brächte wohl auch die so genannte Inländerbehandlung: öffentliche Subventionen stünden auch allen privaten Unternehmen zu. Dadurch würden z.B. der Gesundheits- oder der Bildungssektor auf den Kopf gestellt. Die Klauseln „standstill“ oder „ratchet“ (Sperrklinke) bedeuten, dass eine Privatisierung permanent festgeschrieben würde. Liefe eine Privatisierung schief, wäre sie trotzdem nicht mehr rückgängig zu machen.

Aber auch um die Leiharbeit und die temporäre Entsendung von ArbeitnehmerInnen geht es bei TISA. In der Praxis werden diese Arbeitskräfte oft unterbezahlt. TISA sieht aber keine Möglichkeiten zur Verhängung von Sanktionen im Falle von Verstößen gegen Kollektivverträge und Arbeitsrecht vor.

Die Erfahrungen mit bisherigen Dienstleistungs-Liberalisierungen zeigen: Es gibt Verlierer – und zwar diejenigen Menschen, die wenig Geld haben. Für sie wurden die Leistungen unerschwinglich. Gleichzeitig ging gut bezahlte Arbeit verloren. ArbeitnehmerInnen wurden in prekäre oder schlecht entlohnte Jobs gedrängt. Und das alles im Namen der „Freiheit“.

Angela Pfister ist Expertin für internationalen Handel beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).

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